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Ein herzliches Danke allen Unterschriftensammlerinnen und -Sammlern! Neben unzähligen privaten Sammlerinnen und Sammlern kommen die meisten Unterschriften von den NWA-Mitglieder und NWA-Regionalgruppen, - von Solarspar www.solarspar.ch Was ist, was darf, was kann eine Petition?
Eine Petition ist die einfachste Art der politischen Meinungsäusserung. Eine Petition darf von allen unterschrieben werden. Eine Petition muss entgegengenommen werden. Laut Art. 33 der schweizerschen Bundesverfassung hat jede Person das Recht, eine Petition an eine Behörde zu richten. (An Gemeinde-, Kantons- oder Bundesbehörden) Die Petition ist eine Bittschrift, es kann eine Bitte sein, ein Vorschlag, eine Kritik oder eine Beschwerde. Wer eine Petition einreicht (oder unterschreibt), darf deswegen nicht benachteiligt werden, z.B. durch Belästigungen oder Sanktionen. Die Petition ist rechtlich nicht bindend, wie z.B. die Initiative. Sie muss nicht beantwortet, sondern lediglich zur Kenntnis genommen werden.
Auf Deutsch: Jedermann und jede Frau darf unsere Petition unterschreiben, ungeachtet des Alters, der Nationalität oder des Wohnortes.
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