900 Velos sind durch den Kauf einer Vignette zusammen gleich gut versichert, wie die
Betreiber ein AKW versichern müssen, nämlich für 1.8 Milliarden CHF (= 900 X 2 Millionen).
Bei einem maximal möglichen Schaden von 4300 Milliarden (Quelle: Bundesamt für Zivilschutz, 1995)
kommt dieser Verzicht auf eine Haftpflichtversicherung einer massiven Subventionierung
des Atomstroms gleich, ganz nach dem Motto: Der Profit den Atomkonzernen, das Risiko dem Volk!

  

Im Juni hat Atel ein Rahmenbewilligungsgesuch für ein neues AKW in Gösgen beim Bundesamt für Energie
eingereicht. Weitere Rahmenbewilligungsgesuche sollten folgen. Gleichzeitig verlangt das AKW Mühleberg
die Aufhebung der Beschränkung der Betriebsbewilligung. Wenn es nach dem Willen der Stromkonzerne
geht, sollten also neue AKWs entstehen und alte über ihre Lebensdauer hinaus am Netz behalten werden.

  

Dies trotz Sicherheitsbedenken und grossen Unsicherheiten wie und wo die radioaktiven Abfälle entsorgt
werden sollen. Speziell stossend ist, dass die AKWs über keine angemessene Haftpflichtversicherung verfügen
müssen. Die AKW-Betreiber müssen ihre AKWs nämlich nur bis zu einem Betrag von 1.8 Milliarden Franken versichern.

  

Zusätzliche 450 Millionen CHF werden im Schadensfall durch internationale Verpflichtungen zur Verfügung gestellt.
Im Ganzen würden also 2.25 Milliarden CHF zur Verfügung stehen – im Gegensatz zum maximal geschätzten Schaden
von 4300 Milliarden CHF ein lächerlicher Betrag (Quelle: Katastrophen und Notsituationen in der Schweiz, Studie «Katanos».
Bundesamt für Zivilschutz, August 1995). Die Geschädigten würden also etwa 0.05% des erlittenen Schadens vergütet
erhalten (oder ca. 520 CHF für ein Haus, das er oder sie für 1 Million gekauft hat). Den Rest müsste der Staat oder
schlussendlich wohl jede/r Geschädigte selbst tragen.

  

Dies im Gegensatz zur sonst üblichen Praxis obligatorischer Haftpflichtversicherungen. So verfügt ein Auto über
eine Haftpflichtversicherung von 5 Millionen, ein Velo – durch den Kauf der Vignette – von 2 Millionen.
900 Velos sind also gleich gut versichert wie die Betreiber ein AKW versichern müssen.

  

Auch die meisten Firmen – und damit auch die Produzenten erneuerbarer Energie - verfügen über eine Betriebshaft-
pflichtversicherung, die auch die grösseren zu erwartenden Schäden abdeckt. Dasselbe soll auch für AKWs gelten!

  

Nur durch diesen Verzicht auf eine angemessene Haftpflichtversicherung (und weiteren faulen Tricks) können die
AKW-Betreiber von „billiger Kernenergie“ sprechen. Müssten sie über eine angemessene Versicherung verfügen,
würde der Atomstrom spürbar teurer.
In diesem Sinne kommt der Erlass einer angemessenen Versicherung einer massiven Subventionierung der AKWs
durch den Staat gleich! Dadurch sind zwangsweise andere Energieformen weniger konkurrenzfähig, was zu einer
massiven Marktverzerrung führt.

  

Dagegen wehren wir uns! AKWs sollen für die vollen externen Kosten aufkommen und ihr Risiko angemessen versichern müssen!

  

Weitere Informationen:

  

-          zum Thema Atomhaftpflicht (nicht mehr ganz aktuell)
           http://www.greenpeace.ch/fileadmin/user_upload/Downloads/de/Atom/2007_FS_Atomhaftpflicht_de.pdf

  

-          zum Thema Atomstrom und Wirtschaftlichkeit
           http://www.greenpeace.ch/de/themen/atom/akw-und-wirtschaftlichkeit/

  

-          zum Thema Energie und vielem mehr 
           http://www.nwa-schweiz.ch/Fakten.48.0.html und 
           http://www.rechsteiner-basel.ch/Publikationen.5.0.html 

  

-          Die Schweizer Allianz Stopp Atom www.stoppatom.ch

  

-          http:// www.fokusantiatom.ch

  

-          http://www.energiestiftung.ch